Verkehrsrecht
Egal ob Sie als Fußgänger, Scooter- oder Radfahrer, Motorradfahrer oder Autofahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, biete ich Ihnen eine umfassende Beratung und Betreuung bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche.
Je nach Schwere des Verkehrsunfalles kommt es bloß zu Sachschäden, nicht zu selten jedoch leider auch zu Personenschäden unterschiedlichen Grades bis hin zum Verlust eines nahen Angehörigen.
Zu Ihren Ansprüchen können beispielsweise zählen:
- der Ersatz des Fahrzeugschaden, wie z.B. Reparaturkosten, Wertminderung bis hin zur Totalschadenabrechnung
- ein angemessenes Schmerzensgeld und Verunstaltungsentschädigung
- ein Verdienstentgang sowie Rentenansprüche bei Arbeitsunfähigkeit
- der Ersatz der Heilbehandlungskosten (Medikamente, Selbstbehalte, Therapiekosten, Fahrtkosten zu Heilbehandlungen, …)
- die Pflege- und Haushaltshilfekosten
- Schock- und Trauerschaden bei Verlust naher Angehöriger
Ich berate und vertrete Sie bei der außergerichtlichen als auch gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Schädiger als auch dessen Haftpflichtversicherung in einem Zivilverfahren, in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. Tötung als Beschuldigter bzw. als Geschädigter im Rahmen der Privatbeteiligung.
Ebenso vertrete ich Sie in einem Verwaltungsstrafverfahren wegen allfälliger Verwaltungsübertretungen, Alkohol oder Drogen am Steuer, Fahrerflucht und dergleichen.