Schadensersatzrecht
Nicht nur in Zuge eines Verkehrsunfalles, sondern auch infolge unzähliger anderer Geschehnisse können Sie durch das schuldhafte Verhalten eines anderen, sprich Schädigers, einen Schaden erleiden, wie beispielsweise ein Beinbruch infolge eines nicht ordnungsgemäß gestreuten Gehsteiges, eine Delle am Dach Ihres Autos infolge herabstürzender Dachziegel, eine klaffende Fleischwunde infolge eines Hundebisses, eine ausgerenkte Schulter infolge eines Zusammenstoßes mit einem rücksichtslosen Schifahrer, und dergleichen.
Bei all diesen Fällen handelt es sich um solche des Schadensersatzrechtes.
Je nachdem was Ihnen passiert ist, kann sich Ihr Schadenersatzanspruch aus ganz unterschiedlichen Positionen zusammensetzen, je nachdem wodurch Sie in Ihrem Vermögen einen Schaden erlitten haben.
Ich berate und vertrete Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schädiger, als auch bei der Abwehr solcher Ansprüche Dritter.