Kindschaftsrecht
Im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern handelt es sich meist um Probleme im Zusammenhang mit dem Kindesunterhalt, dem Kontaktrecht oder der Obsorge - nicht allzu selten aber auch um die Feststellung oder Bestreitung der Vaterschaft.
Ich berate und vertrete Sie insbesondere bei Fragen der
- Unterhaltsfestsetzung,
- Unterhaltserhöhung bzw. -enthebung
- Regelung des Kontaktrechts
- alleinigen oder gemeinsamen Obsorge
- Entziehung der gemeinsamen Obsorge
- Feststellung bzw. Bestreitung der Vaterschaft (Abstammungsverfahren)