Anspruch Gewährleistung

Gewährleistungsrecht


Sie haben sich möglicherweise ein Auto, ein Handy oder ein sonstiges Gerät neu oder gebraucht gekauft, und müssen schon nach kurzer Zeit feststellen, dass es defekt ist bzw. die vereinbarten oder zu erwartenden Eigenschaften nicht aufweist.

 

Hierbei handelt es sich stets um Probleme, welche über das Gewährleistungsrecht zu lösen sind.

Je nach der Art bzw. der Schwere des Mangels und je nachdem ob der Mangel behebbar oder nicht behebbar ist, stehen Ihnen insbesondere als Konsument unterschiedliche Rechtsbehelfe wie Verbesserung, Austausch der mangelhaften Sache gegen eine mangelfreie, Preisminderung oder Wandlung zur Verfügung.

 

Ich berate und vertrete Sie bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche bzw. für den Fall, dass Sie in Anspruch genommen werden auch bei der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen Dritter.