Erbrecht
Möglicherweise wurden Sie beispielsweise durch ein Testament, welches der Erblasser noch kurz vor seinem Ableben, obwohl schon geistig nicht mehr ganz bei Sinnen, errichtet hat, durch eine sog. Enterbung um den Ihnen von Gesetzeswegen zustehenden Erbteil gebracht oder aber hat der Erblasser sein gesamtes oder doch zumindest einen Großteil seines Vermögens noch zu Lebzeiten einem Verwandten bzw. einem nicht zur Familie gehörigen Dritten oder einer Religionsgemeinschaft bzw. einem sonstigen Verein geschenkt, wodurch Sie um Ihr Erbe bzw. um Ihren gesetzlichen Pflichtteil gebracht wurden.
Es kann aber auch sein, dass kurz nach dem Tod des Erblassers erhebliche Vermögenswerte plötzlich verschwinden bzw. noch Behebungen von den Konten erfolgen, nur um Ihren Erbteil zu schmälern.
Vielleicht benötigen Sie nach dem Tod eines nahen Angehörigen einfach auch nur eine rechtliche Unterstützung im Verlassenschaftsverfahren damit Ihre Rechte und Ansprüche gewahrt werden.
Ich berate und vertrete Sie im Verlassenschaftsverfahren oder in einem Gerichtsverfahren zur Feststellung Ihres Erbrechtes gegenüber anderen, zur Bekämpfung der Gültigkeit eines für Sie nachteiligen Testamentes bzw. Legates bis hin zur Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen (Pflichtteils-) Ansprüche als auch Schenkungspflichtteilsergänzungsansprüche.
Ebenso vertreten ich Sie als Erbe bei der Abwehr solcher Ansprüche, welche von Dritten Ihnen gegenüber geltend gemacht werden.